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Das Ziel muss es sein, vermeidbare Risiken zu vermeiden. Drogen gehören dazu.
Es ist richtig, dass der Neubau von Kernkraftwerken mit hohen Investitionskosten verbunden ist.
Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie (EU) 2016/680 umgesetzt, in dem er Regelungen in Fachgesetzen einzelner Behörden getroffen hat. Umsetzungen sind auch bereits erfolgt. Ein Beispiel ist § 96 BKAG. Danach kann der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Abhilfemaßnahmen anordnen, sofern sie Verstöße nach § 16 Abs. 2 BDSG feststellt und dies zur Beseitigung eines erheblichen datenschutzrechtlichen Verstoßes notwendig ist.
Denn für viele Familien sind die hohen Kindergarten-Gebühren aktuell kaum leistbar, obwohl z.B. auch beide Elternteile mindestens in Teilzeit arbeiten gehen.