Ihre Partei befürwortet die Vision Zero für Null Tote im Verkehr u. rechtfertigt Härte gegen THC im Verkehr, wie passt das mit den 23% Medikonsumenten u.Rentnern... die ungeprüft rumfahren zusammen?
Ist eine Vision Zero nicht unerreichbare Utopie, immerhin fahren etliche Bürger unter Medikamenteneinfluss oder schwanger, adipös oder schlicht Physisch ungeeignet oder zu Alt noch wie selbstverständlich ohne Gutachten, MPU, Selbstest und oft ohne Einsichtsfähigkeiten umher? https://dserver.bundestag.de/btd/19/157/1915779.pdf
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit dabei? Gehört es nicht dazu, das reale Unfallrisiko bei solchen Gesetzen zu beachten?
https://www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/unfallforschung/
https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/cannabis-regeln-abends-kiffen-morgens-autofahren-was-gehtAb dem zweiten Schwangerschaftstrimester steigt das Unfallrisiko im Straßenverkehr gemäß einer kanadischen Studie. Dies geht auf die vermehrt auftretende Müdigkeit und Konzentrationsstörungen zurück.
Mein Ziel ist es, das Unfallrisiko im Straßenverkehr so weit wie möglich zu reduzieren. Deshalb unterstütze ich die Leitidee der „Vision Zero“, die Zahl der Verkehrstoten perspektivisch auf null zu senken. Beispiele aus Helsinki zeigen, dass ein sicherer Verkehr möglich ist. Zudem bietet sie einen Orientierungsrahmen für kontinuierliche Verbesserungen bei Infrastruktur, Fahrzeugtechnik, Aufklärung und Regulierung.
Die Verkehrstüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen ist eine zentrale Voraussetzung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen. Aus der Tatsache, dass es Menschen gibt, deren Fahrunfähigkeit aus anderen Gründen als dem Konsum von Drogen resultiert, kann nicht das Recht abgeleitet werden, unter Drogeneinfluss Auto zu fahren. Das Ziel muss es sein, vermeidbare Risiken zu vermeiden. Drogen gehören dazu. Schwangerschaften hingegen nicht.
Alter, Medikamenteneinnahme, körperliche Verfassung und der Konsum von Alkohol oder THC sind gesondert zu betrachten, anhand belastbarer Daten zu bewerten und können nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Maßstab müssen stets das reale Unfallrisiko und die tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit sein.
Ihre Auffassung, dass wir für eine harte Linie gegenüber THC im Straßenverkehr sind, kann ich nicht nachvollziehen. Die Fraktion Die Linke hat sich immer für eine Gleichbehandlung von THC und Alkohol eingesetzt, soweit dies angesichts der unterschiedlichen Wirkung und des unterschiedlichen Abbaus im Körper möglich ist. Das habe ich Ihnen bereits in vorherigen Fragen dargelegt. Wir setzen uns als Fraktion für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des aus unserer Sicht zu strengen THC-Grenzwerts von 3,5 ng/ml im Straßenverkehr ein. Eine entsprechende Forderung finden Sie auch in unserem Antrag zur Legalisierung von Cannabis in der Bundestagsdrucksache 21/3912.


