Antwort 09.07.2026 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unser Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wurde abgelehnt. Wir respektieren selbstverständlich die Entscheidung aus Karlsruhe. Damit ist die Frage einer einstweiligen Aussetzung juristisch entschieden.