Antwort 05.01.2026 von Lena Gumnior BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie Sie dem von Ihnen angefügten Artikel entnehmen können, gebe ich keine näheren Auskünfte über Mitarbeitende
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Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Gerichte in Rheinland-Pfalz – insbesondere der Verfassungsgerichtshof – strukturell gut gegen politische Einflussnahme und institutionelle Blockaden abgesichert sind.
Nein, ein Misstrauensantrag muss immer mit konkreter Begründung und hinreichend Vorlauf von einer bestimmten Anzahl an Europaabgeordneten gestellt werden.