
Antwort ausstehend von Hendrik Streeck CDU

Mit dieser Frist sollen unbillige Härten vermieden werden. Ganz grundsätzlich ist es aber so, dass dieser Rentenanspruch nach dem Versorgungsausgleich beim begünstigten Partner liegt und nicht mehr zurückgeholt werden kann.
Sehr geehrter Herr G.,
Aktivrente fördert freiwillige Arbeit im Ruhestand. Rentenpaket wird geprüft, Ziel ist eine gerechte und stabile Rente.