Antwort 20.04.2026 von Mechthild Heil CDU
Es bleibt abzuwarten, was das Bundeskabinett beschließen wird und wie die Beratungen im Bundestag dazu aussehen werden.
Es bleibt abzuwarten, was das Bundeskabinett beschließen wird und wie die Beratungen im Bundestag dazu aussehen werden.
Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten unterliegen der vollen Einkommensteuer wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch, ohne feste prozentuale Versteuerung – die Steuer hängt vom individuellen Gesamteinkommen und Progressionssätzen ab.