Frage von Christian M. • 07.06.2024
Antwort ausstehend von Kristine Lütke FDP
Die Arbeit im Bundestag beschränkt sich nicht auf die Debatten im Plenarsaal, die für die Öffentlichkeit am meisten präsent und sichtbar sind.
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten generell möglich. Eine Genehmigung ist dann nicht erforderlich.
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