Frage von Martina L. • 16.05.2024

Antwort von Marco Buschmann FDP • 03.06.2024
Das Grundgesetz bestimmt in Art. 48 Abs. 3 Satz 1, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Das Grundgesetz bestimmt in Art. 48 Abs. 3 Satz 1, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Die in diesem Jahr vergleichsweise starke Erhöhung der Diäten um 6 Prozent geht auf die ebenfalls starken Lohnerhöhungen zurück – die unter anderem auf die in den letzten Jahren gestiegenen Inflationsraten zurückzuführen sind
Ich habe mir bei der Beantwortung der Frage Mühe gegeben, bitte lesen Sie die ausführliche Antwort.
Mir ist sehr bewusst, dass diese Diäten ein hohes Einkommen darstellen und Abgeordnete im Vergleich damit privilegiert sind.