
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Vielen Dank dafür, dass Sie mich auf den Fall aufmerksam machen. Ich werde mich darüber informieren und sehen, was ich für die Familie tun kann.
Die neue Bundesregierung setzt sich kontinuierlich für eine Verbesserung der humanitären Lage und einen unmittelbaren Waffenstillstand im Gazastreifen ein.
Ich verurteile die rechte Hetze gegen Frau Brosius-Gersdorf und setze mich für ein unabhängiges Bundesverfassungsgericht und einen demokratischen Diskurs ein.
Jens Spahn hat in einer historischen Ausnahmesituation unter massivem Zeitdruck gehandelt. Dass in dieser Phase auch Fehler passiert sind, bestreitet niemand.
Mit Blick auf Ihren Vorschlag möchte ich Ihnen gerne erläutern, warum er aus meiner Sicht nicht dazu geeignet ist, eine stabile Rente zu fördern: Zunächst bezieht lediglich ein Teil der Rentner:innen eine Betriebsrente. Für die Bezieher:innen einer Betriebsrente gilt zudem ein Freibetrag, auf den keine Krankenversicherungsbeiträge erhoben werden. Niedrigere Betriebsrenten, wie sie vor allem von Frauen bezogen werden, fallen oft komplett unter den Freibetrag und es werden keine Krankenversicherungsbeiträge fällig.