
Tierschutz ist inzwischen als Staatsziel in unserem Grundgesetz verankert (Art. 20a GG) trotzdem zeigt die Bilanz der letzten 20 Jahre wie Sie es zutreffend geschrieben haben, dass noch viel zu tun ist.
Tierschutz ist inzwischen als Staatsziel in unserem Grundgesetz verankert (Art. 20a GG) trotzdem zeigt die Bilanz der letzten 20 Jahre wie Sie es zutreffend geschrieben haben, dass noch viel zu tun ist.
Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass Tierschutzmaßnahmen gestärkt und gesetzliche Schlupflöcher geschlossen werden. Ihre Anregungen sind mir dabei wichtig, und ich danke Ihnen für Ihr Engagement.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass am Ende ein Gesetz entsteht, welches sowohl den Schutz der Tiere verbessert als auch für die Betriebe praktikabel ist.
Zur Frage der Diäten der Abgeordneten lässt sich sagen, dass diese und die Alimentation von Bundesbeamten unterschiedlichen Mechanismen unterliegen.
Die Novelle des Tierschutzgesetzes wird nach meinen letzten Informationen Ende September im Bundestag beraten und es ist demnach vorgesehen, dass sie zu Ende Dezember in Kraft tritt. Die zuständigen Fachpolitiker auf Bundesebene werden im Zuge der Beratungen und Anhörungen alles dafür tun, zu einem guten Ergebnis kommen und damit konkrete und praktikable Verbesserungen zum Tierschutz zu erreichen.