Sehr geehrte Frau Borchardt, warum werden Zertifikatsleistungen in der Physiotherapie nicht abgeschafft – ähnlich wie in der Ergotherapie oder Logopädie?
Haben Sie außerdem schon einmal darüber nachgedacht, bei der Physiotherapie die Zertifikatsleistungen abzuschaffen? Ähnlich wie bei anderen Heilmittelerbringerberufen wie Ergotherapie oder Logopädie könnte dann ausschließlich die Verordnung der Therapiezeit erfolgen, zu einem betriebswirtschaftlich kalkulierten Preis von etwa 2€ pro Minute. Der Arzt würde somit nur die Behandlungszeit festlegen, während der Physiotherapeut eigenverantwortlich die für die aktuelle Situation passenden Heilmittel auswählt.
Noch besser wäre aus meiner Sicht, den Erstzugang zum Physiotherapeuten zu ermöglichen, sodass Patienten ohne den Umweg über den Arzt direkt eine physiotherapeutische Behandlung erhalten können. Dies würde nicht nur Kosten einsparen, sondern auch wertvolle Zeit für die Patienten, die sonst auf einen Arzttermin und anschließend auf einen Termin beim Physiotherapeuten warten müssten.
Ich freue mich sehr auf Ihre Rückmeldung. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
M
Vielen Dank für Ihre fachlich sehr konkrete Frage. Sie sprechen einen Punkt an, der in der Heilmittelversorgung tatsächlich sorgfältig geprüft werden muss: Wie viel ärztliche Vorgabe ist notwendig, wie viel therapeutische Eigenverantwortung ist sinnvoll und wo entsteht nur noch Bürokratie?
Bei den sogenannten Zertifikatsleistungen in der Physiotherapie ist eine pauschale Abschaffung aus meiner Sicht nicht der richtige Weg. Diese Leistungen sind nicht bloß ein historischer Abrechnungsanhang, sondern betreffen Maßnahmen, für die nach der Heilmittel-Richtlinie besondere Qualifikationen über die Berufsausbildung hinaus vorgesehen sind. Dazu gehören beispielsweise bestimmte neurophysiologische Verfahren, Manuelle Therapie oder Manuelle Lymphdrainage. Der G-BA regelt ausdrücklich, dass bestimmte physiotherapeutische Maßnahmen besondere Qualifikationen erfordern.
Der Vergleich mit Ergotherapie und Logopädie greift daher nur begrenzt. Die Physiotherapie umfasst ein sehr breites Spektrum, von allgemeiner Bewegungstherapie über physikalische Maßnahmen bis hin zu hochspezialisierten Behandlungen bei neurologischen, lymphologischen oder funktionellen Störungen. Wer Zertifikatsleistungen vollständig streicht, muss beantworten, ob künftig jede zugelassene Praxis jede dieser Leistungen abrechnen dürfte, welche Qualitätsanforderungen gelten, wie bereits erworbene Zusatzqualifikationen bewertet werden und wie Patientensicherheit gewährleistet bleibt.
Richtig ist aber: Die Versorgung darf nicht an überholter Kleinteiligkeit scheitern. Deshalb halte ich den Weg der erweiterten Versorgungsverantwortung für den sachgerechteren Ansatz. Die Blankoverordnung geht bereits in diese Richtung: Ärztinnen und Ärzte stellen die Diagnose, während Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in den geregelten Fällen über Heilmittel, Menge und Frequenz eigenverantwortlicher entscheiden können. Für die Physiotherapie ist dieses Modell für bestimmte Schulterdiagnosen eingeführt worden.
Den Vorschlag einer reinen Vergütung nach Behandlungszeit, etwa zwei Euro pro Minute, bewerte ich aus gesundheitsökonomischer Sicht zurückhaltend. Er klingt zunächst einfach, wäre aber kein bloßer Bürokratieabbau, sondern eine erhebliche Umstellung der Vergütungslogik. Zur Einordnung: In der geltenden Vergütung liegen beispielsweise allgemeine Krankengymnastik bei 29,63 Euro für eine Regelbehandlungszeit von 15 bis 25 Minuten, Manuelle Therapie bei 35,59 Euro für 15 bis 25 Minuten, KG-ZNS bei Erwachsenen bei 47,06 Euro für 25 bis 35 Minuten und Manuelle Lymphdrainage über 60 Minuten bei 71,94 Euro. Ein starrer Minutenpreis von zwei Euro würde daraus bei 20 Minuten 40 Euro und bei 60 Minuten 120 Euro machen. Das wäre je nach Leistung keine kleine technische Änderung, sondern eine deutliche Verschiebung der Ausgaben- und Anreizstruktur.
Als frühere Krankenkassenmanagerin sehe ich deshalb zwei Risiken: Erstens kann ein reines Minutenmodell Mengenausweitungen begünstigen, wenn medizinische Indikation, Behandlungsziel und Wirtschaftlichkeit nicht klar gesteuert werden. Zweitens sagt die reine Zeitdauer wenig über Qualität, Komplexität oder therapeutischen Nutzen aus. Eine fachlich anspruchsvolle Behandlung wird nicht automatisch besser, weil sie länger dauert. Umgekehrt darf gute Therapie auch nicht durch zu enge Zeit- und Preisvorgaben entwertet werden.
Zum Direktzugang: Auch diesen Ansatz sollte man nicht vorschnell abtun. Er kann Wartezeiten reduzieren und ärztliche Praxen entlasten, gerade bei klar physiotherapeutisch geprägten Beschwerden. In der GKV-Regelversorgung ist ein solcher Direktzugang bislang allerdings nicht vorgesehen. Fachlich wäre er nur vertretbar, wenn Qualifikation, Haftung, Abgrenzung zur ärztlichen Diagnostik, Ausschluss gefährlicher Verläufe, Dokumentation, Wirtschaftlichkeit und Rücküberweisung klar geregelt sind.
Meine Linie ist daher: Mehr Eigenverantwortung der Heilmittelerbringer ja, weniger unnötige Bürokratie ja, Ausbau der Blankoverordnung ja. Eine pauschale Abschaffung aller Zertifikatsanforderungen und ein ungesteuertes Minutenpreismodell halte ich dagegen nicht für überzeugend. Reformen in diesem Bereich müssen die Versorgung vereinfachen, ohne Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Beitragsstabilität aus dem Blick zu verlieren.

