Antwort 04.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Dass Jens Spahn als ehemaliger Finanzstaatssekretär über die notwendige Integrität und die entsprechende Expertise für die Mitarbeit im entsprechenden Ausschuss verfügt, steht für mich außer Frage.
Dass Jens Spahn als ehemaliger Finanzstaatssekretär über die notwendige Integrität und die entsprechende Expertise für die Mitarbeit im entsprechenden Ausschuss verfügt, steht für mich außer Frage.
Ich halte Ihren grundsätzlichen Hinweis für berechtigt, dass eine Besoldungsregelung nicht allein unter dem Gesichtspunkt der kurzfristigen Haushaltsauswirkungen betrachtet werden darf.