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Das Rosensteinviertel wurde von der Stadt Stuttgart erworben, die als alleinige Trägerin für Planung und Bau verantwortlich ist – nicht das Land Baden-Württemberg. Mit einer Fertigstellung wird frühestens in den 2040er Jahren gerechnet.
Anspruchsberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die eine Schule in Deutschland besuchen. Derzeit wird europarechtlich geprüft, ob der Anspruch auf Frühstart-Rente an Kindergeldbezug und Wohnsitz in Deutschland geknüpft werden kann.
Diese und andere Detailfragen müssen noch geklärt werden, bevor es einen ersten Referentenentwurf geben wird.
die Initiative „Made for Germany“ informiert auf ihrer Website über aktuelle Entwicklungen und Positionen.
Verlässlichkeit ja, aber kein Anspruch auf dauerhaft garantierte Erträge aus einem halben Kassensitz.