Antwort 30.06.2026 von Stephan Stracke CSU
Die Begutachtung ist gesetzlich geregelt. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass eine Entscheidung über Leistungen den Interessen des Versicherten und denen der Versichertengemeinschaft gerecht wird.
Die Begutachtung ist gesetzlich geregelt. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass eine Entscheidung über Leistungen den Interessen des Versicherten und denen der Versichertengemeinschaft gerecht wird.
Die Unabhängigkeit von Gutachtern ist gesetzlich und organisatorisch verankert. Gutachter sollen ausschließlich nach medizinischen und fachlichen Kriterien entscheiden und dabei nur ihrem Gewissen unterworfen sein. Um dies zu gewährleisten, gelten folgende Grundsätze:
Lassen Sie uns gerne in einem persönlichen Termin austauschen.
Da es sich bei den von Ihnen genannten Gruppen Beamte-Richter-Soldaten in allen drei Fällen um Beamtinnen und Beamte handelt, wären sie alle in die Überlegungen einbezogen.