Antwort 02.07.2026 von Martin Plum CDU
Bei einer Abschaffung der „Rente mit 63“ ist Vertrauensschutz zu berücksichtigen. Wer nicht mehr kann, soll zudem auch künftig früher in Rente gehen können.
Bei einer Abschaffung der „Rente mit 63“ ist Vertrauensschutz zu berücksichtigen. Wer nicht mehr kann, soll zudem auch künftig früher in Rente gehen können.
Antwort zu Rentenpflicht, Mindestlohn und Minijobs: Bundes- und Landeszuständigkeiten erläutert sowie Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstands dargestellt.
Dabei macht es keinen Unterschied von wo Antisemitismus ausgeht. Jeder Antisemitismus ist zu verurteilen.