Antwort 23.07.2026 von Katrin Staffler CSU
Der aktuelle Reformvorschlag sieht vor, die Altersgrenze von 18 auf den 16 abzusenken. Der Unterhaltsvorschuss darf keine Dauerleistung sein.
Der aktuelle Reformvorschlag sieht vor, die Altersgrenze von 18 auf den 16 abzusenken. Der Unterhaltsvorschuss darf keine Dauerleistung sein.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworten möchte.
Auch ich sehe deutlich, unter welchem Druck viele Krankenhäuser, aber auch Arztpraxen sowie weitere medizinische Einrichtungen bereits heute stehen.
