Antwort 22.09.2026 von Daniela Ludwig CSU
Ein Parteiverbot ist nicht die Lösung aller Probleme.
Ein Parteiverbot ist nicht die Lösung aller Probleme.
Wir haben aber allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen, sowohl in Bezug auf die gesamte Partei als auch gegebenenfalls auf einzelne Landesverbände.
Das ist jedoch nur ein Aspekt, denn einzig entscheidend ist, ob das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen für ein Parteienverbot erfüllt sieht. Auf eine eindeutig normativ verfassungsrechtliche Wertung kommt es an.
Der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebietet aus meiner Sicht sowohl Entschlossenheit als auch einen sorgfältigen und rechtsstaatlich belastbaren Umgang mit einem möglichen Verbotsverfahren.