Die öffentliche Hand muss dafür sorgen, dass Ausbildung gestärkt und gute Arbeitsbedingungen auskömmlich finanziert werden.
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Langwierige Vergütungsverhandlungen dürfen junge Pflegedienste nicht in Liquiditätsprobleme bringen. Verfahren müssen verlässlicher funktionieren.
Nach meiner Kenntnis enthält der derzeitige Referentenentwurf keine ausdrückliche Regelung, die bestehende ambulante Pflegedienste verdrängen würde.
Aus meiner Sicher ist es wichtig, dass gute und angemessene Arbeitsbedingungen sowie eine faire Bezahlung der Beschäftigten in der Pflege nicht dazu führen, dass ambulante Pflegedienste dauerhaft auf den dadurch entstehenden Kosten sitzen bleiben.
Das Grundgesetz stellt mit dem Parteiverbot ein wirksames Instrument der wehrhaften Demokratie bereit, um verfassungsfeindliche Bestrebungen abzuwehren. Die vorliegenden Erkenntnisse und Einstufungen der Sicherheitsbehörden sind deutlich. Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD erachte ich daher für geboten.