Antwort 02.06.2026 von Thorsten Frei CDU
Fakt ist, dass es bei der Beamtenversorgung verfassungsrechtliche Grenzen gibt, die man nicht einfach wegdiskutieren kann.
Fakt ist, dass es bei der Beamtenversorgung verfassungsrechtliche Grenzen gibt, die man nicht einfach wegdiskutieren kann.
Evidenzmaßstab im GKV-System: Beitragsmittel nur für wissenschaftlich tragfähig belegte Leistungen