Antwort 01.06.2026 von Stephan Brandner AfD
Nein, mehr zum Thema hier: https://www.bundesnetzagentur.de/unerlaubteTelefonwerbung
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Deshalb bin ich der Auffassung, dass bei dem Vorliegen eines begründeten Verdachts der Weg für die Strafverfolgung freigemacht werden sollte.
Aus meiner Sicht ist es wichtig, wirtschaftliche Dynamik, Investitionen und Beschäftigung nicht durch zusätzliche Belastungen zu gefährden. Deshalb setzen wir bei Reformen vor allem auf Entlastung, Wachstum und eine stärkere Vermögensbildung.