Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, kann für dieses Einkommen den Aktivrenten-Freibetrag nutzen.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, kann für dieses Einkommen den Aktivrenten-Freibetrag nutzen.

als ehemaliger Grenzgänger, der selbst regelmäßig von Grenzkontrollen betroffen war, kann ich Ihre Sorgen sehr gut nachvollziehen.
Auch wenn ich noch nie Feuerwerkskörper gekauft oder mich an privaten Feuerwerken beteiligt habe, bin ich skeptisch, was die immer wieder aufkeimenden Verbotsdebatten betrifft