Frage von Uwe H. • 01.10.2024

Antwort von Sören Bartol SPD • 10.10.2024
Zur Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gehört auch das Verbot und die Einschränkung bestimmter Praktiken und Haltungsformen.
Zur Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gehört auch das Verbot und die Einschränkung bestimmter Praktiken und Haltungsformen.
Das neue Tierschutzgesetz sieht vor, dass die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – grundsätzlich verboten wird.
Deutschland ist Teil des EU-Binnenmarktes und muss den freien Warenverkehr sicherstellen. Das bedeutet, dass Produkten unabhängig von ihrem Herkunftsland auf dem Markt gleiche Chancen eingeräumt werden müssen.
Ich persönlich kann einer sog. Zuckersteuer einiges abgewinnen, jedoch liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium der Finanzen