Antwort 11.11.2025 von Thorsten Frei CDU
Im aus heutiger Sicht unwahrscheinlichen Fall eines Krieges auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland umfasst der Schutz der Bevölkerung die Aufgaben des Zivilschutzes, der in Deutschland eine Bundessache ist und die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren schützt.
