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Deshalb nehme ich die Anliegen der Psychotherapeutenverbände sehr ernst und werde sie im weiteren Verfahren sorgfältig prüfen.
Dennoch bin ich dafür, das 20 Jahre alte Gesetz zu reformieren. Zentrales Anliegen dieser Reform ist es, einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der absolut unverzichtbaren Informationsfreiheit und dem Schutz sensibler Informationen zu schaffen.
Zunächst ist eine wichtige Klarstellung notwendig: Wer Arbeitslosengeld bezieht, bleibt grundsätzlich eigenständig krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt in dieser Zeit die Bundesagentur für Arbeit. Die neue Regelung führt daher nicht dazu, dass Menschen unmittelbar nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.