Antwort 07.09.2026 von Wolfgang Stefinger CSU
Das Problem war hier nicht eine vermeintliche Lücke im Grundgesetz, sondern dass ein verurteilter und gefährlicher Islamist frei herumlaufen konnte.
Das Problem war hier nicht eine vermeintliche Lücke im Grundgesetz, sondern dass ein verurteilter und gefährlicher Islamist frei herumlaufen konnte.
Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist bereits heute durch das Grundgesetz (Art. 3 Abs 1 GG), die Rechtsprechung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie durch europäische und völkerrechtliche Vorgaben gewährleistet.
