Frage von Monika B. • 15.03.2021

Antwort ausstehend von Helmut Markwort FDP
(...) Die von Ihnen angesprochene Privilegierung des Kiesabbaus im Baurecht hängt mit der Systematik des Baugesetzbuches, einer bundesgesetzlichen Vorschrift, zusammen. (...)
(...) Der Fokus sollte daher nicht in der Problemverlagerung sein, sondern in der nachhaltigen Nutzung. (...)
(...) Der Bundesgesetzgeber hat den Kiesabbau planmäßig dem Außenbereich zugewiesen. (...)
(...) Ohne die gesetzliche Privilegierung wäre Kiesgewinnung fast unmöglich. (...)
(...) Der Kiesabbau muss zwingend im Außenbereich stattfinden, da er naturgemäß nicht in bebauten und bewohnten Gebiet stattfinden kann (...)