Antwort 06.10.2026 von Bärbel Bas SPD
Im Kern gibt es dieses Recht bereits. Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Grundgesetz ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum abgeleitet.
Im Kern gibt es dieses Recht bereits. Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Grundgesetz ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum abgeleitet.
Wenn die AfD regiert.
Deshalb werden wir einen Gesetzentwurf einbringen, der lügnerische Wahlpropaganda unter Strafe stellt.
Ihre persönliche Lebenssituation können wir leider nicht beurteilen.
Ich stehe uneingeschränkt hinter den umfassenden Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung, die gezielt darauf ausgerichtet sind, Hilfsstrukturen zu stärken, den Opferschutz auszubauen und Gewalt konsequent zu bekämpfen