Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten unterliegen der vollen Einkommensteuer wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch, ohne feste prozentuale Versteuerung – die Steuer hängt vom individuellen Gesamteinkommen und Progressionssätzen ab.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 16.04.2026 von Thorsten Frei CDU
Antwort ausstehend von Jürgen Hardt CDU
Antwort 22.04.2026 von Thorsten Frei CDU
Wir hoffen, dass wir das notwendige parlamentarische Verfahren in der zweiten Jahreshälfte abschließen können. Seien Sie versichert, dass wir Tempo machen.
Antwort 28.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Mit der kurzfristigen und temporären Senkung der Energiesteuer wird die CO₂-Abgabe nicht angetastet. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Antwort 21.04.2026 von Birgit Butter CDU
Das Urteil schreibt keine konkreten steuerpolitischen Maßnahmen vor und verbietet auch keine temporäre Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Insofern ist eine temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe aus meiner Sicht kein Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Antwort ausstehend von Tanja Machalet SPD