Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Eine Therapie sollte dann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn sie medizinisch sinnvoll und ihre Wirksamkeit wissenschaftlich bestätigt ist. Für Homöopathie liegt ein solcher Wirksamkeitsnachweis nicht vor, weshalb aus unserer Sicht auch eine freiwillige Finanzierung durch die Krankenkassen nicht gerechtfertigt ist.
Die Streichung der Homöopathie aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist also primär ein prinzipieller Beschluss zur Wissenschaftsbasiertheit, keine reine Sparmaßnahme.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ können leider nicht mehr bearbeitet werden.
Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche werden vor allem auf kommunaler Ebene organisiert. Der Bund stellt 261,1 Mio. für überregionale Angebote bereit.