Selbstverständlich werde ich gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen die Entwicklungen aufmerksam begleiten und wir werden uns für eine faire und praktikable Lösung einsetzen, die Planungssicherheit und Verlässlichkeit gewährleistet.
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Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte.
Aus meiner Sicht besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung zur Haltefrist etwas zu ändern, eine solche Maßnahme ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.
Ich sehe derzeit keinen überzeugenden Grund, eine bewährte Regelung ohne nachweisbaren Mehrwert aufzugeben. Steuerrecht sollte einfacher und nicht komplizierter werden. Deshalb stehe ich Änderungen, die zu zusätzlicher Bürokratie oder Rechtsunsicherheit führen, kritisch gegenüber.
Aktuell besteht seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kein Anlass, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern.
Die Krypto-Einnahmeschätzung basiert auf BMF-Prognosen und wird im Haushaltsverfahren im Gesamtzusammenhang bewertet, nicht isoliert geändert.