Antwort 14.04.2026 von Dennis Rohde SPD
Um an einer Fahrt teilnehmen zu können, müssen Sie sich direkt an das Büro der/des Abgeordneten für Ihren Wahlkreis wenden
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Einen ausgewiesenen Steuermehrbetrag, speziell durch Rohölpreissteigerungen wird nicht erfasst, da die Steuern nicht nach Rohölpreisanteil aufgeschlüsselt erfasst werden.
Ihre Frage bezieht sich auf eine Angelegenheit des Bundes.