Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die MPU wird rechtlich als Werkvertrag zwischen Kund*innen und Begutachtungsstelle behandelt. Dies bedeutet, dass die üblichen gesetzlichen Mängelrechte gelten, aber keine speziellen Informationspflichten bestehen. Dass Kläger*innen die Beweislast bei der Anfechtung eines MPU-Gutachtens tragen ist ein allgemeines Prinzip im deutschen Recht und nicht spezifisch für die MPU.
Für viele Menschen ist das Autofahren derzeit notwendiger Teil ihres Alltags, für den Weg zur Arbeit, die Arbeit selbst, den Einkauf oder den Transport von Kindern zum Sportverein und pflegebedürftigen Angehörigen zum Arzt.
Zwar ist eine Aufzeichnung der MPU nicht vorgeschrieben, andererseits jedoch auch nicht explizit ausgeschlossen.
Die Änderung des Tierschutzgesetzes ist eine bundespolitische Kompetenz, daher kann ich mich als Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete nicht direkt für diese Änderung einsetzen. Ich finde es aber schade, dass der im September eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung durch die vorgezogene Neuwahl in dieser Legislaturperiode jetzt nicht mehr verabschiedet werden kann. Denn ich finde diesen Gesetzentwurf gut und wichtig.