Ich kann nachvollziehen, dass die Entscheidung unter anderem für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
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Mit einseitig determinierten Veträgen ist das Sicherheitsdilemma nicht aufzulösen. Frieden erfordert gegenseitigen Respekt und die Beachtung des Völkerrechts.
Für mich sind Verhandlungen und Abrüstungsvereinbarungen alternativlos
Eine vom BUND entnommene Trinkwasserprobe aus dem Berliner Regierungsviertel lag im letzten Jahr zwar unter den Grenzwerten, enthielt aber bereits so viel PFAS, dass laut Bundesinstitut für Risikobewertung bei Kindern unter zehn Jahren gesundheitliche Auswirkungen wie ein geschwächtes Immunsystem nicht ausgeschlossen werden können.
Die aktuelle Gesundheitsreform wird – wie jedes Gesetz – an den Vorgaben des Grundgesetzes zu messen sein. Sollten sich im parlamentarischen Verfahren oder später durch die Rechtsprechung verfassungsrechtliche Bedenken ergeben, müssen diese selbstverständlich ernst genommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich jedoch keinen Anlass, der Reform pauschal einen Verstoß gegen Art. 3 GG zu unterstellen.
Mit Blick auf die von Ihnen angesprochene Familienversicherung ist mir wichtig zu betonen, dass wir uns bereits vor dem parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt haben, die kostenfreie Mitversicherung für Ehegattinnen und Ehegatten sozial weiterzuentwickeln.