
Das Gesetzgebungsverfahren ist auf dem Weg
Das Gesetzgebungsverfahren ist auf dem Weg
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Der Referentenentwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz wird in kurzer Zeit vorliegen, kommt dann ins parlamentarische Verfahren und kann dann noch in diesem Jahr (wahrscheinlich aber erst nach der Sommerpause) im Bundestag verabschiedet werden.
Als queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion setze ich mich vehement für die Abschaffung des diskriminierenden und in Teilen auch verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes ein.
Gegenwärtig wird an einem Kabinettsbeschluss gearbeitet, der im Sommer verabschiedet werden soll
die Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien sind tatsächlich schon länger weitgehend ausgesetzt. Dass die Exporte im letzten Jahr trotzdem im Wert gestiegen sind, hängt damit zusammen, dass es eine Ausnahmeregelung für Gemeinschaftsprojekte mit Bündnispartnern gibt