Angesichts des immensen Sanierungsstaus in ganz Berlin ist es derzeit extrem schwer, dieses Vorhaben in der Prioritätenliste des Landes weit nach oben zu rücken – nicht zuletzt, da uns zu diesem speziellen Abschnitt aktuell keine weiteren Beschwerden vorliegen.
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Eine verpflichtende Umstellung auf ein Rentensplitting, also ein Modell, bei dem nur noch Ansprüche auf Grundlage von Beiträgen bestehen, die während der Ehe vom Partner erworben wurden, könnte nach mir bekannten Berechnungen dazu führen, dass Hinterbliebenenrenten geringer ausfallen würden als heute.
Modelle zur Teilung ehezeitlicher Rentenansprüche sollten die eigenständige Alterssicherung, insbesondere von Personen mit unterbrochenen oder schlechter vergüteten Erwerbsbiografien, nicht verschlechtern.
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Aktuell gibt es kein verpflichtendes Rentensplitting, und auch im Bericht der Rentenkommission finden sich hierzu keine konkreten Vorschläge.