Sehr geehrte Frau N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben. Eine ausführlichere Nachricht haben Sie direkt an mich gesandt. Diese habe ich Ihnen auch bereits beantwortet.
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Die Bundesregierung möchte einen Beitrag zur Vermeidung steigender Sozialhilfekosten leisten, die die Kommunen belasten
Jede Regelung, die die Rechte zwischen Ehepartner:innen neu regelt, sollte sich nur auf zukünftige Ehen beziehen.
Eine Abschaffung der Hinterbliebenenrente und deren Ersetzung durch ein verpflichtendes Rentensplitting würde zu Verschlechterungen, insbesondere für Frauen, führen. Frauen sind bereits jetzt häufiger von Altersarmut betroffen. Daher lehnen wir solche Vorschläge ab. Die Linke vertritt die Position, dass Frauen eine angemessene Rente durch eine angemessene Vergütung ihrer geleisteten Arbeit erhalten sollten. Dafür brauchen Frauen keine Kürzungen von Leistungen, sondern endlich die Beendigung ökonomischer Diskriminierung.
Ein verpflichtendes Rentensplitting unter Eheleuten ist nicht geplant. Die Hinterbliebenenrente ist eine zentrale Säule der gesetzlichen Rentenversicherung zur sozialen Absicherung nach dem Tod einer oder eines Versicherten. Diese Rente ersetzt den wegfallenden Unterhalt der Verstorbenen und sind unverzichtbar für Witwen und Witwer.