Antwort 07.07.2026 von Paul Ziemiak CDU
Die Rentenkommission hat empfohlen, dass u.a. Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen.
Die Rentenkommission hat empfohlen, dass u.a. Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen.
Die Rentenkommission empfiehlt in Bezug auf Beamte: „Reformen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.”
Im Hinblick auf die Beamten hat die Kommission empfohlen, Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie die Anhebung der Regelaltersgrenze und Änderungen der Rentenanpassung, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen
Das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. veröffentlichte, rund 1.500-seitige Gutachten zur AfD gilt es sorgfältig auszuwerten.