Antwort 18.05.2026 von Dirk Wiese SPD
Für weitere Rentenansprüche müssen Sie sich an den Rentenversicherer des jeweiligen Landes wenden, in dem Sie auch noch rentenversichert waren.
Für weitere Rentenansprüche müssen Sie sich an den Rentenversicherer des jeweiligen Landes wenden, in dem Sie auch noch rentenversichert waren.
Gesetzgebungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden im Deutschen Bundestag auf Grundlage umfangreicher Anhörungen, Stellungnahmen von Fachverbänden sowie der Zuarbeit der zuständigen Ministerien vorbereitet.
Ein Regierungsprogramm ist natürlich nicht neutral sondern eben ein parteipolitisch geprägtes Programm, das Menschen dazu bewegen soll, ihre Stimme dieser Partei zu geben.