Frage von Claus S. • 22.01.2025

Antwort von Alexandra Mehnert CDU • 29.01.2025
Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.
Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.
Das würde ich sehr gerne. Aber leider komme ich als Landtagsabgeordnete nicht in diese Lage.
Nein, da der Bundestag lediglich über die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD abstimmen wird. Zudem bin ich kein Mitglied des Deutschen Bundestages.
Ich kann Ihre Sorgen und Bedenken sehr gut nachvollziehen. Dennoch muss berücksichtig werden, dass ein solches Verfahren genaustens durchdacht sein sollte.