Antwort 05.09.2025 von Carmen Wegge SPD
Der Grenzwert wurde nach Empfehlungen von Expert*innen festgelegt und es ist unwahrscheinlich dass eine Anhebung vorgenommen wird aber auch keine Absenkung.
Der Grenzwert wurde nach Empfehlungen von Expert*innen festgelegt und es ist unwahrscheinlich dass eine Anhebung vorgenommen wird aber auch keine Absenkung.
Für eine Klärung Ihres Anliegens empfehle ich Ihnen, sich auch an die Vertretungen der Arbeitnehmerschaft bzw. Ihre jeweiligen Interessenvertretungen zu wenden.

Da sind sich alle Flügel in der Fraktion einig.
Eine Einzelfallprüfung soll bleiben. So kann sichergestellt werden, dass keine Verfassungsfeinde im Staatsdienst arbeiten.