Antwort 20.02.2025 von Sascha Loy Volt
Es gab immer wieder Anhaltspunkte und Vorfälle, so dass die Einleitung eines Verbotsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht beantragt werden soll.
Es gab immer wieder Anhaltspunkte und Vorfälle, so dass die Einleitung eines Verbotsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht beantragt werden soll.
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