Antwort 28.07.2026 von Maximilian Böltl CSU
Die Vorschläge betreffen das Bundes-IFG. In Bayern gilt bereits ein Auskunftsanspruch mit berechtigtem Interesse und notwendiger Interessenabwägung.
Die Vorschläge betreffen das Bundes-IFG. In Bayern gilt bereits ein Auskunftsanspruch mit berechtigtem Interesse und notwendiger Interessenabwägung.
Ich lehne diese Reform und die damit verbundene Einschränkung der Auskunftsberechtigung der Bürger*innen und demokratischer Kontrolle des Regierungs- und Verwaltungshandeln strikt ab

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.
Die konkrete Absicherung erfolgt im Parlament über das Haushaltsrecht.