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Es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein internationaler Versandkonzern Millionen Pakete verschickt oder eine Künstlerin, ein kleiner Handwerksbetrieb oder ein Kleinstunternehmen einige wenige Sendungen im Jahr über eine europäische Grenze schickt.
Da die PPWR unmittelbar europäisches Recht ist, kann Deutschland eine solche Ausnahme nicht allein einführen.
Aus meiner Sicht muss bei der weiteren europäischen Überarbeitung eine praktikable Lösung für Kleinstunternehmen und gelegentliche grenzüberschreitende Verkäufer gefunden werden. Es kann nicht Sinn des europäischen Binnenmarktes sein, dass der Verkauf einiger weniger Kunstwerke in andere Mitgliedstaaten wegen unverhältnismäßiger Registrierungskosten und Bürokratie faktisch unwirtschaftlich wird.
Entscheidend ist für mich, dass staatliche Förderung dort eingesetzt wird, wo sie einen Markthochlauf ermöglicht und langfristig private Investitionen mobilisiert