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Jonas Urbach
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Frage von Karolina B. •

Kommt eine Bagatellgrenze bei der neuen PPWR? Ich kann sonst nicht EU-weit meine Kunst versenden.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen ein Problem an, das insbesondere Künstler, kleine Handwerksbetriebe und andere Kleinstunternehmen betrifft, die nur gelegentlich Waren in andere EU-Staaten versenden.

Nach der derzeit geltenden EU-Verpackungsverordnung gibt es leider keine allgemeine Bagatellgrenze, unterhalb derer geringe Verpackungsmengen vollständig von den Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung ausgenommen wären. Auch die in der Verordnung enthaltenen Schwellenwerte von 1.000 Kilogramm beziehungsweise 10 Tonnen stellen keine solche generelle Freistellung dar.

Gerade beim grenzüberschreitenden Versand entsteht dadurch ein erhebliches Problem: Wer beispielsweise aus Deutschland unmittelbar an einen Endkunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft, kann dort für die Versandverpackung den Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen. Für jemanden, der nur wenige Kunstwerke im Jahr ins EU-Ausland verkauft, kann der damit verbundene Verwaltungsaufwand außer Verhältnis zur tatsächlich anfallenden Verpackungsmenge stehen.

Das Problem ist inzwischen auch auf europäischer Ebene erkannt worden. Die EU-Kommission hat bereits vorgeschlagen, die Pflicht zur Bestellung eines eigenen Bevollmächtigten in jedem anderen Mitgliedstaat für Unternehmen mit Sitz in der EU auszusetzen. Dieses Gesetzgebungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus wird auf europäischer Ebene über weitergehende Vereinfachungen der Herstellerverantwortung beraten. Dabei ist ausdrücklich auch eine Entlastung von Kleinstunternehmen durch Bagatellgrenzen vorgeschlagen worden. Beschlossen ist eine solche allgemeine Bagatellgrenze bislang jedoch nicht.

Aus meiner Sicht muss bei der weiteren europäischen Überarbeitung eine praktikable Lösung für Kleinstunternehmen und gelegentliche grenzüberschreitende Verkäufer gefunden werden. Es kann nicht Sinn des europäischen Binnenmarktes sein, dass der Verkauf einiger weniger Kunstwerke in andere Mitgliedstaaten wegen unverhältnismäßiger Registrierungskosten und Bürokratie faktisch unwirtschaftlich wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jonas Urbach

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