Frage von Felix H. • 14.05.2025

Antwort von Matthias Kollatz SPD • 14.05.2025
Das Ziel des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist eine rechtliche Klärung. Eine Regelung, die nur in einem Bundesland gilt, ist nicht erstrebenswert.
Das Ziel des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist eine rechtliche Klärung. Eine Regelung, die nur in einem Bundesland gilt, ist nicht erstrebenswert.
Sanktionen sind wie Unterstützungsleistungen ein Instrument, um dieses Ziel zu erreichen.
Ich möchte jedoch klarstellen, dass ich als bayerischer Innenminister nicht direkt an den Entscheidungen des EU-Parlaments oder der EVP beteiligt bin.
Das ist eine Frage, die bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags innerhalb der Koalition zu klären ist