Frage von Felix H. • 06.09.2024

Antwort von Rolf Mützenich SPD • 28.11.2024
Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (Art. 258 AEUV).
Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (Art. 258 AEUV).
In der Europäischen Union wurde sich jüngst auf einen neuen Migrations- und Asylpakt geeinigt. Das System soll dadurch besser gesteuert und geordnet werden. Die Regeln treten ab Sommer 2026 in Kraft.