Antwort 14.10.2026 von Markus Koob CDU
Dass die sexuelle Identität nicht ausdrücklich in Artikel 3 Absatz 3 genannt wird, bedeutet daher keineswegs, dass homosexuelle oder andere queere Menschen weniger Grundrechtsschutz genießen.
Dass die sexuelle Identität nicht ausdrücklich in Artikel 3 Absatz 3 genannt wird, bedeutet daher keineswegs, dass homosexuelle oder andere queere Menschen weniger Grundrechtsschutz genießen.
Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist bereits heute durch das Grundgesetz (Art. 3 Abs 1 GG), die Rechtsprechung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie durch europäische und völkerrechtliche Vorgaben gewährleistet.

Auch ich sehe durch meine tägliche Arbeit, dass die allermeisten Menschen in Deutschland sehr fleißig sind.