Frage von Kilian S. • 20.05.2025

Antwort von Christian Hirte CDU • 20.05.2025
Bis zu einer evtl. positiven Bewertung sehe ich ein Verbotsverfahren daher sehr skeptisch.
Bis zu einer evtl. positiven Bewertung sehe ich ein Verbotsverfahren daher sehr skeptisch.
Eine Aufenthaltsunterbrechung zur Erfüllung der Wehrpflicht gilt nicht als Unterbrechung Ihres Aufenthalts in Deutschland.
Die Bundesregierung bekennt sich weiterhin zu der Notwendigkeit der Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auch auf Bundesebene
Ich halte ein solches Verbotsverfahren nicht für sinnvoll. Lassen Sie mich dafür kurz meine Beweggründe aufführen...