Antwort 02.12.2025 von Christian Bernreiter CSU
Der Bau sowie der Erwerb von selbstgenutztem Eigenwohnraum werden im kommenden Jahr im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms möglich sein.
Der Bau sowie der Erwerb von selbstgenutztem Eigenwohnraum werden im kommenden Jahr im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms möglich sein.
Es ist müßig, Äpfel mit Birnen zu vergleichen
Das Kabinett hatte sich jedoch aus folgenden – für mich auch nachvollziehbaren Gründen – für die Berücksichtigung ausschließlich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten entschieden. Dafür sind drei Punkte maßgeblich und handlungsleitend: