Antwort 16.07.2026 von Marc Schemmel SPD
Die Zuständigkeit für das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) obliegt dem Deutschen Bundestag, insofern habe ich mich bei unserer SPD-Bundestagsfraktion zum Sachstand erkundigt.
Die Zuständigkeit für das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) obliegt dem Deutschen Bundestag, insofern habe ich mich bei unserer SPD-Bundestagsfraktion zum Sachstand erkundigt.
Zur genauen Ausgestaltung liegen noch keine Informationen vor, da der Gesetzesentwurf erst Ende August erscheinen soll. Die Debatte wird im Bundestag geführt.
Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit
Das Gesetz entspricht nicht in allen Punkten den Vorstellungen der SPD.