
(...) Wer 45 Beitragsjahre zur Rentenversicherung geleistet hat, kann ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. (...)
(...) Wer 45 Beitragsjahre zur Rentenversicherung geleistet hat, kann ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. (...)
(...) wir lehnen die Verkürzung der Rente um zwei Jahre ohnehin ab. Unabhängig davon gibt es aber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 45 Jahre oder länger gearbeitet haben, Ausnahmeregelungen. (...)
(...) Sie haben völlig recht: Klar ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass ein Mensch, der früher anfängt zu arbeiten, auch früher in Rente gehen kann als jemand, der erst später arbeitet. Deshalb heißt es in unserem im November beschlossenen Rentenkontept: Wer 63 oder älter ist und 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung aufweisen kann, kann abschlagsfrei in Rente gehen. (...)
(...) Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels muss eine Rentenreform solidarisch und gerecht ausgestaltet werden. So muss sichergestellt werden, dass bei der Rente die Verschiedenheit der Lebens- und Erwerbsbiografien besser als bisher berücksichtigt werden, denn es macht einen Unterschied, ob jemand lange Zeit am Bau, in der Altenpflege oder Universitätslehre tätig war und ob jemand mit 15 Jahren oder erst mit 30 Jahren in das Berufsleben eingestiegen ist. (...)
(...) Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass mir diesbezüglich keinerlei Informationen vorliegen. Ich würde vermuten, dass die unter Umständen nicht genutzten Rentenbeiträge in andere staatliche Projekte wie die Bereitstellung von Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und Krankenversicherung sowie – zumindest in der ersten Hälfte des 20. (...)
Lieber Herr Parlow,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider komme ich erst jetzt, nach meinen Ferien, dazu, sie zu beantworten. Ich werdse gerne versuchen, Sie bzw. Ihre Mutter bei der Suche nach einer Lösung des Problems zu unterstützen.