Antwort 16.03.2026 von Mathias Middelberg CDU
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Das BMG hat das ausdrückliche Recht, diesen Beschluss innerhalb von zwei Monaten zu beanstanden und damit sein Inkrafttreten abzuwenden! Ich stelle daher die klare Forderung, diesen fatalen Beschluss zu beanstanden und zu stoppen.
ich bin Vegetarierin.
Hierzu bedarf es keiner systematischen Speicherung. Somit wird eine Inanspruchnahme des SBGG zur Vermeidung der Wehrpflichtigkeit ausgeschlossen.